Beiträge und Satzung

Beiträge und Satzung des Sportverein Steinheim e.V.

Im Folgenden finden Sie diverse Vereinsdokumente zum Download.


Beitrittserklärung als PDF


Satzung als PDF


Beiträge als PDF


Beitragsordnung als PDF

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CORONA – Hygieneregeln für Sportler & Zuschauer


Auflagen zur Eindämmung der Corona-Pandemie
gültig ab 17.02.2022

Die Bay. Staatsregierung hat die Infektionsschutzmaßnahmenverordnung an die aktuellen Gegebenheiten angepasst. Bitte seinen Sie weiterhin achtsam und helfen Sie mit, die Weiterverbreitung von Corona/Omikron zu vermeiden:

  • Teilnahme an Trainingseinheiten und Wettkämpfen nur unter folgenden Bedingungen:
    • Aktuell keine Symptome einer SARS-CoV –Infektion (Husten, Halsweh, Fieber, Muskelschmerzen, etc.).
    • Keiner nachgewiesenen SARS-CoV-Infektion bzw. keiner Quarantänemaßnahme unterliegen.
    • Personen, die Risikogruppen (www.rki.de) angehören, nur nach Rücksprache mit dem Arzt.
  • Sport Outdoor und Idoor mit 3G-Regelung ohne Gruppenbegrenzung ist erlaubt. Ausgenommen von der 3G-Regelung sind Kinder unter 14 Jahren und Schüler mit Nachweis (auch in den Ferien).
  • Es gilt ein Mindestabstand zwischen Personen von 1,50m, außer beim Sport. Jeglicher unnötiger Körperkontakt (z.B. Begrüßung, etc.) ist zu vermeiden.
  • Die Umkleiden, Duschen und Toiletten sind geöffnet.
  • Wettkampf- und Trainingssport sind erlaubt.
  • Indoor ist das Tragen einer FFP2-Maske erforderlich, Ausnahmen sind beim Sporttreiben, am Sitzplatz mit 1,50m Mindestabstand und unter der Dusche. Jugendliche unter 16 Jahre müssen nur eine medizinische Maske tragen, Kinder unter 6 Jahren sind von der Maskenpflicht ausgenommen.
  • Bitte ausreichend Hände waschen bzw. desinfizieren. Für ausreichend Waschgelegenheiten, Flüssigseife und Einmalhandtücher werden gesorgt.
  • Sportgeräte werden von den Sportlern selbständig gereinigt und desinfiziert.
  • Auf rein öffentlichen Plätzen (LGS-Gelände, Wald, etc.) gilt ebenfalls 3G.
  • Zuschauer sind in- und Outdoor unter 2-Regelung zulässig, der Mindestabstand von 1,50m ist einzuhalten, es besteht Maskenpflicht und das Betreten der Spielfläche ist für Zuschauer nicht zulässig.
  • Nach dem Sport ist die Sportstätte unmittelbar zu verlassen.

INZIDENZABHÄNIGE SONDERREGELUNGEN (maßgeblich ist die Bekanntmachung der Stadt Memmingen):

Regionale Indzidenz unter 1000

  • Sport ist grundsätzlich mit und ohne Körperkontakt erlaubt.
  • Der Nachweis Getestet/Genesen/Geboostert ist per Test-/Impfnachweis oder elektronischem Dokument plus amtlichen Lichtbildausweis (außer bei persönlich Bekannten) zu erbringen.

Regionale Indzidenz über 1000

  • Diese Regelung ist aktuell ausgesetzt.

Wir hoffen, dass die Entwicklung in naher Zukunft weitere Lockerungen zulassen.

Bernd Wassermann
Corona-Beauftragter / Vorstand
/ Tel. 0163/7323207